1. Am Training teilnehmen können nur Hunde, deren Schutzimpfungen vorher
nachgewiesen worden sind, und zwar gegen: Tollwut (gültig gemäß
Tollwutverordnung), Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose;
möglichst auch „Zwingerhusten". Für die Welpengruppe sind
altersangemessene Impfungen nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor
Abschluß der Grundimmunisierung möglich.
2 .Der/die Unterzeichnende
versichert, daß eine gültige Haftpflichtversicherung für den
obengenannten Hund besteht. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von
seinem ihrem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der/die
Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall
persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung
teilnimmt.
3. Es gilt als vereinbart, daß die 4+2 Hundeschule
grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für
Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der
Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die
unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem
Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der
Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
4.
Die Teilnahmegebühr ist für die gesamten vereinbarten
Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen.
5. Eine Absage oder
Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins muß mindestens 24 Stunden
vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später,
wird die Unterrichtsstunde angerechnet.
6. Der/die Ausbilder/in
behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.
Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt. Bei Rücktritt
nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten
Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren
erstattet.
7. Die Kursleiter behalten sich vor, den Unterricht
nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen
Fällen anteilig zurückerstattet.
8. Eine Erfolgsgarantie kann
nicht gegeben werden, da der Erfolg vom/von der Teilnehmer/in abhängt.
9.
Gerichtsstand ist Dortmund
10. Sollten einzelne Klauseln der
Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte
hiervon unberührt.